Praxisadresse:

Weidenweg 4, 61191 Rosbach

Das E-Rezept kommt…

…aber nicht für jeden und nur teilweise und nur wenn die Technik funktioniert.

Das E-Rezept ersetzt aufgrund einer aktuellen politischen Vorgabe in vielen Bereichen (und erstmal nur für Kassenpatienten) das alte Rezept auf rosa Papier. Nur rosa? Ja, vorerst schon. Lesen Sie den Text bitte aufmerksam, er beantwortet Ihnen viele sicherlich berechtigte Rückfragen.

Was ändert sich für mich?

Sie bekommen ab sofort als Kassenpatient kein rosa Papierrezept mehr, da alle Arzneimittel nun digital verordnet werden sollen. Für Privatpatienten ist aktuell noch kein Starttermin bekannt. Hilfsmittel, Krankengymnastik, Überweisungen etc. bleiben papiergebunden.

Wie löse ich mein eRezept ein?

Wichtig: Vor der ersten Verordnung im Quartal kommen Sie bitte zum Einlesen Ihrer Versichertenkarte in die Praxis. Dies ist zwingend erforderlich, da nur auf diesem Wege der Versichertenstatus und eine gültige Versicherung nachgewiesen werden können.

Nach Übermittlung Ihrer Bestellung, werden die E-Rezepte von uns erstellt und auf einem Server zum Abruf zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Versicherungskarte können Sie sich dann in der Apotheke Ihr Medikament abholen. Der Apotheker sieht nach Einlesen Ihrer Versicherungskarte, dass ein Medikament für Sie hinterlegt ist und händigt es Ihnen aus.

Die Einlösung des E-Rezepts ist generell mit Ihrer Versicherungskarte oder auch einer App möglich. Bei Störungen auch mit einem Ausdruck (QR Code). Ich empfehle Ihnen ganz klar aus pragmatischen Gründen und aufgrund der einfachen Legitimation Ihre Versicherungskarte.

Folgerezepte können dann im Quartal bequem per E-Mail, Homepage oder Telefon bestellt werden und 24 Std. später in der Apotheke mit Ihrer Versicherungskarte abgeholt werden. (Bitte denken Sie daran, dass die Bestellungen z.B. vor einem Wochenende oder Feiertag erst am folgenden Werktag bearbeitet werden und dann 24 Std. nach Bearbeitung abgerufen werden können). Ein erneuter Weg zu uns in die Praxis entfällt somit.

Der zeitliche Abstand eines Tages ist notwendig, da das Team Ihre E-Rezepte im Laufe des Tages vorbereitet und diese dann abends nach der Sprechstunde ärztlicherseits noch überprüft und auf den Server zum Abruf durch die Apotheke freigegeben werden müssen.

Entgegen der Möglichkeit in dringlichen Ausnahmefällen „mal kurz“ ein Rezept für Sie zu unterschreiben, wird es dies, aufgrund des komplizierten elektronischen Signaturprozesses mit PIN-Eingabe des Arztes am Computer, nicht mehr geben können. Dies würde eine ständige Unterbrechung der Sprechstunde bedeuten. Da für uns die Versorgung von Patienten selbsterklärend immer Vorrang hat, bleiben die administrativen Dinge daher zum Sprechstundenende.

Sind Sie als Patient aufgrund eines Anliegens in der der Sprechstunde und erhalten durch den Arzt ein Rezept, so ist dieses Präparat natürlich durch den direkt durchgeführten Signaturprozess sofort in der Apotheke zur Abholung bereit.

FAZIT:  Das E-Rezept ist eine politisch gewollte Pflichtanwendung für alle Ärzte, Kliniken, Apotheken und Patienten. Digitalisierung kann in vielen Bereichen das Arbeiten erleichtern, wenn Sie denn gut durchdacht ist. Letztes kann man bisher in Deutschland aus ärztlicher Sicht leider nicht behaupten. Wir bemühen uns dennoch um einen möglichst reibungslosen Ablauf.

Herzliche Grüße

Ihr Dr. Florian Schmidt